@imyodda: Arbeitnehmer, die aus der Kirche austreten möchten, müssen persönlich beim Standesamt einen Antrag stellen. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hessen, NRW und Thüringen muß der Antrag bei Amtsgericht eingereicht werden. Zuständig ist das Amtsgericht, bzw. der Standesamt des Wohnsitzes. Übersicht: "Wo stellen Sie den Antrag auf Kirche Austritt?".

Der Kirchenaustritt muß nicht begründet werden. Die Gebühren / Kosten für den Austritt aus der Kirche betragen zwischen 10 und 60 Euro.